Stromerzeuger der Feuerwehr müssen wegen der besonderen Betriebsbedingungen mit folgenden elektrischen und allgemeinen Ausrüstungsmerkmalen nach DIN 14685 „Tragbarer Stromerzeuger 5 kVA und 8 kVA“ ausgestattet sein:
Elektrische Ausrüstungsmerkmale:
• Drehstromgenerator mindestens Schutzart IP44 mit Schutztrennung und Potentialausgleich nach DIN EN 60204-1 (DIN VDE 0113-1)
• Schaltkasten mindestens Schutzart IP43
• Schutzschalter (zweipolige Sicherungsautomaten) mit thermischer und magnetischer Auslösung und Überstromerfassung im Neutralleiter für jede Steckdose
• Schutzleiterprüfeinrichtung
• Druckwasserdichte Drehstrom- und Wechselstromsteckdosen
• Lastanzeige inklusive Beleuchtung mit dreiphasiger Istwertmessung und Kennzeichnung der Höchstbelastung durch eine rote Marke
• Besondere Entstörung der Antriebsmaschine im BOS-Funkbereich Allgemeine Ausrüstungsmerkmale:
• Betriebsstundenzähler für Wartungsintervalle
• Nennlast-Betriebsdauer von mind. 1,5 Stunden pro Tankfüllung
• Öldruck- / Ölmangel-Überwachungseinrichtung
• Anschlussmöglichkeit eines Abgasschlauches
• Schutzdach und vier Tragegriffe mit Wärme- bzw. Kälteschutz
• Gesamtgewicht bei 5 kVA max. 116 kg, bei 8 kVA von max. 150 kg
• Betriebsanleitung Gegen die Verwendung von tragbaren Stromerzeugern mit einer Scheinleistung größer 8 kVA oder kleiner 5 kVA bestehen keine Bedenken, wenn die oben aufgeführten Ausrüstungsmerkmale eingehalten, das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten und die Betriebsdauer bei Nennlast mit einer Tankfüllung nicht unterschritten wird.
Stromerzeuger, die die elektrischen Ausrüstungsmerkmale nicht aufweisen, bieten keinen ausreichenden Schutz im Feuerwehrdienst und dürfen somit nicht im Bereich der Feuerwehr verwendet werden. Ob Umrüstungsmaßnahmen von Stromerzeugern zur Angleichung an DIN 14685 nachträglich durchführbar sind, kann im Einzelfall nur der Hersteller des Stromerzeugers beantworten. Stromerzeuger sind nicht Ex-geschützt! Bei der Planung bzw. Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die nach Norm keinen Stromerzeuger mitführen, z. B. Einsatzleitfahrzeuge, sollte darauf geachtet werden, dass ein Stromerzeuger nach DIN 14685 verlastet werden kann.
Quelle: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
Stand: August 2005