Fw-Schutzhandschuhe –
Universal Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Übung und Einsatz müssen Feuerwehrschutzhandschuhe zur Verfügung gestellt und benutzt werden, siehe § 12 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C53) und §§ 29, 30 UVV „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1).
Für den Bereich der Feuerwehren sind Schutzhandschuhe nach DIN EN 659:2008-06 geeignet, die Schutz vor mechanischen und thermischen Einwirkungen bieten. Feuerwehrschutzhandschuhe müssen mit der Handschuhgröße, dem Zeichen und der Typbezeichnung des Herstellers, der angewendeten Norm (DIN EN 659) und dem nachstehenden Piktogramm gekennzeichnet sein.
Optional können die Leistungsstufen angegeben sein.
Die Mindestanforderungen (Leistungsstufen) sind wie folgt festgelegt: Abriebfestigkeit (3), Schnittfestigkeit (2), Weiterreißfestigkeit (3), Stichfestigkeit (3), das Brennverhalten (4), konvektive Wärme (3) HTI24 ≥ 13 nach EN 407 und die Fingerfertigkeit (1).
Des Weiteren: Strahlungswärme RHTI24 mindestens 20 nach EN ISO 6942 bei einer Wärmestromdichte von 40 kW/m², Kontaktwärme tt mindestens 10 s nach EN 702 bei einer Kontakttemperatur von 250 °C. Feuerwehrschutzhandschuhe nach DIN EN 659 schützen die Hände bei normalen Brandbekämpfungstätigkeiten einschließlich Rettung und Bergung. Sie ersetzen nicht Schutzhandschuhe für besondere Gefahren, wie z. B. aluminisierte Hitzeschutzhandschuhe, medizinische Handschuhe und Chemikalienschutzhandschuhe.
Bei Arbeitseinsätzen mit ausschließlich mechanischen Gefährdungen (z. B. Abrieb, Schnitt, Durchstich) sind evtl. noch vorhandene Schutzhandschuhe nach der zurückgezogenen DIN 4841 (Fünffingerhandschuhe aus Chrom-Rindsnarbenleder; Knöchel, Handfläche, Daumen und Pulsschutz mit Vollrindleder verstärkt, Stulpen von 70 – 140 mm Länge) bzw. nach DIN EN 388 „Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken“ ausreichend, siehe INFO-Blatt „Fw-Schutzhandschuhe –
Mechanik“. Feuerwehr-Schutzhandschuhe nach DIN EN 659:2003-10 können bis zur Ablegereife weiter verwendet werden.
Stand Oktober 2010
Quelle Feuerwehr Unfallkasse Niedersachsen